...in aller Regel
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Kläranlage - Kleinkläranlage
Kleinkläranlagen
Kleinkläranlagen (bis 50 EinwohnerWerten) und kleine Kläranlagen (von 50 bis 500 EW) haben den Vorteil der dezentralen Abwasserreinigung und können vom Grundstückeigentümer betrieben werden.
Eine Kleinkläranlage bzw. eine kleine Kläranlage erhält den Vorzug, wenn
- der Anschluß an die öffentliche Kanalisation wegen technischer Schwierigkeiten bzw. wegen eines zu hohen Aufwandes nicht durchgeführt werden kann
- das abfließende behandelte Abwasser in einen Fluss, Bach, Siefen eingeleitet werden kann und die entsprechenden Anforderungen eingehalten werden
Kleinkläranlagen bzw. kleine Kläranlagen sind
- kompakt und als Einheit versetzbar
- aus monolithischen Behältern
- entsprechend der DIN 4261 bzw. DIN EN 12566 zu errichten
Für Kleinkläranlagen gelten die technischen Regeln der ATV-DVWK.
Hinweis:
Die im Bereich "Kläranlagen" verwendeten Zeichnungen sind dem Buch "Betrieb und Wartung von Kleinkläranlagen" von R. Boller, J. Strunkheide, H. Witte, erschienen im Hirthammer Verlag, München, entnommen.


